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Austauschpflicht für alte Heizkessel nach der EnEV 2014
Am 16. Oktober 2013 hat die Bundesregierung einen Teil in der EnEV (Energieeinsparverordnung) zur Austauschpflicht geändert.
Ab dem 01.01.2015 besteht die Austauschpflicht für alte Heizkessel ab 1985.
Heizungskessel , die demnach zu diesem Zeitpunkt älter als 30 Jahre sind, dürfen nicht mehr betrieben werden.
Die Austauschpflicht für alte Heizkessel greift also im Falle von alten Standardkesseln mit Konstanttemperaturen die 30 Jahre alt sind.
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Kontakt:
Thomas Wild Installateur- und Heizungsbauermeister Betriebswirt (HWK)
Obere Bahnhofstr. 4 67308 Albisheim
06355 98 90 500 0176 64 80 50 80
DE 294850220
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