Austauschpflicht für alte Heizkessel nach der EnEV 2014

   

 

Am 16. Oktober 2013 hat die Bundesregierung einen Teil in der EnEV (Energieeinsparverordnung) zur Austauschpflicht geändert.

 

 

Ab dem 01.01.2015 besteht die Austauschpflicht für alte Heizkessel ab 1985 

 

Heizungskessel , die demnach zu diesem Zeitpunkt älter als 30 Jahre sind, dürfen nicht mehr betrieben werden.

 

Die Austauschpflicht für alte Heizkessel greift also im Falle von alten Standardkesseln mit Konstanttemperaturen die 30 Jahre alt sind.  

 

 

  

 

Kontakt:
Heizung Sanitär Wild

 

Thomas Wild

Installateur- und Heizungsbauermeister

Betriebswirt (HWK) 

 

Obere Bahnhofstr. 4 

67308 Albisheim 

 

06355 98 90 500 

0176 64 80 50 80   

 

DE 294850220